BGH - Urteil vom 20.06.1985 (IX ZR 173/84) - DRsp Nr. 1992/4273
BGH, Urteil vom 20.06.1985 - Aktenzeichen IX ZR 173/84
DRsp Nr. 1992/4273
Vertragsübernahme:mögliche Herbeiführung auch im Wege der Vertragspartner-Auswechselung, also auch ohne Neuabschluß des Vertrags;Rechtsfolgen für eine dem alten Gläubiger gegebene Bürgschaft,insbesondere Übergangn einer Mietbürgschaft auf den Mietvertrags-Übernehmer.
"... Das BerGer. führt [zutreffend] aus, die Bekl. habe durch Vereinbarung einer Vertragsübernahme wirksam die Vermieterstellung der G.-GmbH erlangt. Sie sei damit Inhaberin des Miet- und entsprechend § 401BGB auch des [Miet-]Bürgschaftsanspruchs geworden. ...
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