Der Beklagte war Eigentümer eines Hofes, den er durch Pachtvertrag vom 07. August 1950 für die Zeit vom 0l. Juli 1950 bis 30. Juni 1971 an die Kläger gegen einen Pachtzins von jährlich 6.000 DM verpachtet hatte. Daneben hatten die Kläger dem Beklagten ein Darlehen von 10.000 DM gewähren müssen, einen Betrag, den sie selbst aus Landesmitteln erhielten und in spätestens zehn Jahren zurückzuzahlen hatten. Nach dieser Rückzahlung sollte sich die Jahrespacht um 1.250 DM erhöhen. Außerdem enthielt der Vertrag (im § 21) folgende Bestimmung:
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