Die Parteien schlossen am 30. März 1973 einen Mietvertrag über einen gewerblich zu nutzenden Raum auf die Dauer von fünf Jahren beginnend am 1. April 1973. Die Klägerin hatte einen monatlichen Mietzins von 10.439,55 DM zu entrichten. In dem Vertrag heißt es u.a.:
"I. Mietgegenstand
1. In dem auf dem Grundstück in M. Straße 55 (Textilcenter) bestehenden Lager- und Bürogebäude werden vom Vermieter (Beklagte) an den Mieter (Klägerin) folgende Flächen vermietet:
Untergeschoss ca. 1.500 qm Ausstellungs-, Verkaufs- und Lagerfläche.
..."
Die Klägerin beabsichtigte, in dem Mietobjekt im Rahmen ihres Programms "O.-Wohnen" neben Möbeln auch Elektrogeräte (Radio-, Fernseh- und Phonogeräte sowie Haushaltsgeräte), Heimtextilien und sonstige Textilwaren anzubieten. Vorrätige Ware sollte dem Kunden sofort ausgehändigt werden. Die Eröffnung des Geschäfts war für den 28. Juni 1973 vorgesehen.
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