Der Beklagte ist Eigentümer des Hausgrundstücks T. Straße 32 in M. Am 25. Juni 1973 unterzeichnete er ein von der Klägerin vorformuliertes von dem Brauereiangestellten B. handschriftlich ergänztes "Miet-/Pachtangebot", in dem es u.a. heißt:
"Herr J. St. (Beklagter) im folgenden "Eigentümer" genannt - bietet hiermit der W. -Brauerei Aktiengesellschaft (Klägerin) - im folgenden "WKB" genannt - zum Betriebe einer Gast- bzw. Schankwirtschaft die nachstehend aufgeführten Räumlichkeiten zur Miete/Pacht an: 1 Ladenlokal ca. 80 qm sowie 2 Nebenräume und 1 Kühlraum. Als Pächterwohnung sind 3 Zimmer, Küche und Bad vorgesehen (I. Übergeschoss). Die wesentlichen Bestandteile dieses Miet-/Pachtangebotes sind wie folgt:
Miet-/Pachtdauer:
10 Jahre und 2 x 5 Jahre einseitiges Optionsrecht zu Gunsten der WKB.
Miet-/Pachtzins:
monatlich DM 750,-
Ab 1. September 1973
Nebenkosten:
anteilig zu Lasten der WKB.
Der abzuschließende Mietvertrag soll eine Wertsicherungsklausel auf 10 v.H. enthalten. Die Umbau- u. Inventarisierungskosten gehen zu Lasten der WKB. ..."
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