BayObLG - Beschluss vom 19.12.2001
2Z BR 167/01
Normen:
WEG § 13 Abs. 2 § 15 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 256
OLGReport-BayObLG 2002, 122
Vorinstanzen:
LG Deggendorf, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 71/01
AG Viechtach 2 UR II 34/00 ,

Billiges Ermessen bei Zugangregelung für gemeinschaftliche Zählereinrichtungen in Eigentumswohnanlage

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2001 - Aktenzeichen 2Z BR 167/01

DRsp Nr. 2002/2330

Billiges Ermessen bei Zugangregelung für gemeinschaftliche Zählereinrichtungen in Eigentumswohnanlage

»Es entspricht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen, wenn der Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden, mit Zählereinrichtungen für Strom und Gas versehenen Raum den Wohnungseigentümern nur über den Hausmeister oder die Verwaltungsbeiräte ermöglicht wird, weil nur diese im Besitz von Schlüsseln sind.«

Normenkette:

WEG § 13 Abs. 2 § 15 Abs. 2, 3 ;

Gründe

I.

Der Antragsteller und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Der Antragsgegner wurde zum Verwalter bestellt. Inzwischen hat er sein Unternehmen in eine GmbH umgewandelt, deren Geschäftsführer er ist.

Der Antragsgegner hat die Schließzylinder in zwei im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen, in denen sich Strom- und Gaszähler befinden, ausgewechselt. Grund dafür war, dass die in den Räumen befindlichen Schaltuhren von unbekannten Personen verstellt worden seien. Schlüssel zu den neuen Schließzylindern haben der Hausmeister und die Verwaltungsbeiräte.