I. KreisG Bad Doberan - Urteil vom 10.12.1991 - C 37/91,
II. BezG Rostock - Urteil vom 24.06.1992 - 1 S 29/92,
Bindung des Grundstückseigentümers an einen Nutzungsvertrag und Eigentumsgarantie
BVerfG, Beschluß vom 28.08.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 1120/92
DRsp Nr. 1993/5
Bindung des Grundstückseigentümers an einen Nutzungsvertrag und Eigentumsgarantie
1. In den neuen Bundesländern kommt eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts erst für Vorgänge in Betracht, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Beitrittsgebiet zum 3. Oktober 1990 liegen.2. Die Annahme, daß der Eigentümer in entsprechender Anwendung des § 571BGB an einem Nutzungsvertrag festgehalten wird, den der Mieter vor dem 3. Oktober 1990 mit einer LPG geschlossen hat, verletzt nicht die Eigentumsgarantie.