Die Beklagten zu 1) und 2) sowie der Streithelfer werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufungen gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 19.4.2017, Az.
Die Beklagten sowie der Streithelfer erhalten Gelegenheit, hierzu bis zum 04.10.2018 Stellung zu nehmen.
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