OLG Hamburg - Urteil vom 04.12.1996
4 U 97/96
Normen:
BGB §§ 535 ff. ;
Fundstellen:
NJWE-MietR 1997, 201
OLGR_Hamburg 1997, 135
OLGReport-Hamburg 1997, 135
WuM 1997, 214
ZMR 1997, 351
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 333 O 385/93

Bindungswirkung der Zusage des Vermieters in Bezug auf Ersatzmieter

OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.1996 - Aktenzeichen 4 U 97/96

DRsp Nr. 1998/2387

Bindungswirkung der Zusage des Vermieters in Bezug auf Ersatzmieter

Die gegenüber dem auszugswilligen Mieter geäußerte Bereitschaft des Vermieters, vom Mieter vorgeschlagene Mietinteressenten als Mietnachfolger in Betracht zu ziehen, hat idR. nicht die Bindungswirkung einer mietvertraglich vereinbarten Ersatzmieterklausel.

Normenkette:

BGB §§ 535 ff. ;

Gründe:

Die zulässige Berufung des Klägers ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ein Anspruch auf Ersatz der ihm entgangenen, mit der von ihm vorgeschlagenen Mietnachfolgerin vereinbarten Ablösesumme steht ihm nicht zu.

Zu Recht ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, daß die Parteien ein Recht des Klägers, einen Mietnachfolger zu stellen, nicht vereinbart haben.