c) Adressat des Mieterhöhungsverlangens

Autor: Emmert

aa) Zugang

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Der Zugang des Mieterhöhungsverlangens beim Mieter richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.

Praxistipp:

Richtet sich das Mieterhöhungsverlangen an den falschen Mieter oder den falschen Adressaten handelt es sich nicht um einen formellen Mangel, sodass eine Heilung gem. § 558b Abs. 3 BGB durch Nachholung im Prozess ausgeschlossen ist.40)

Es muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, gilt dann aber bereits als zugegangen, wenn der Mieter jedenfalls die abstrakte Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Wird es z.B. am späten Nachmittag in den Briefkasten des Mieters geworfen, so gilt es erst als am nächsten Tag zugegangen, weil der Vermieter nicht mehr damit rechnen kann, dass der Mieter noch am Abend des Einwurfs den Briefkasten leert.41)

Zieht der Mieter während des Mietverhältnisses aus, obliegt es ihm, den Vermieter über seine neue Anschrift zu informieren, damit dieser rechtserhebliche Erklärungen an ihn richten kann. Verletzt der Mieter diese vertragliche Nebenpflicht, hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch dahingehend, so gestellt zu werden, als sei die Erklärung rechtzeitig zugegangen. Der Vermieter kann in einem solchen Fall das Mieterhöhungsverlangen auch an die letzte ihm bekannte bzw. die sich aus dem Mietvertrag ergebende Adresse richten.