c) Nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs, § 555b Nr. 3 BGB

Autor: Emmert

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Zu den hierunter fallenden Maßnahmen zählt etwa der Einbau von Durchlaufbegrenzern bei der Toilettenspülung oder bei Duscheinrichtungen oder Einrichtungen, die Regenwasser zur Toilettenspülung oder Gartenbewässerung sammeln, sowie Einrichtungen zum Gebrauch von Brauchwasser.23)

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