Autor: Griebel |
Dem nicht insolventen Vertragspartner kann seitens des Insolvenzverwalters nicht gekündigt werden, da dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Enthaftungserklärung verbleibt.4)
4) | Vgl. Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 109 Rdn. 44 (03/2022); FK-InsO/Busch, § 313 a.F. Rdn. 44. |
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