1. Zu den Voraussetzungen wirtschaftlichen Eigentums eines Mieters an einem Gebäude bzw. Gebäudeteil.2. Ein Dachausbau steht in einem gegenüber dem bisherigen Wohnhaus unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang. Er stellt damit einen neu hergestellten, selbstständigen unbeweglichen Gebäudeteil dar, für den die degressive AfA nach § 7 Abs. 5, 5 aEStG in Anspruch genommen werden kann.