Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Vermieter
BGH, Urteil vom 27.04.1994 - Aktenzeichen XII ZR 16/93
DRsp Nr. 1994/3285
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Vermieter
»Zur Verteilung der Beweislast, wenn der Vermieter wegen einer Ölkontamination des Bodens und einer Verunreinigung des Grundwassers von dem Mieter, der auf dem Mietgrundstück längere Zeit eine Tankanlage für Mineralöl unterhalten hat, Schadensersatz fordert.«