Die Parteien sind Pferdezüchter. Der Kläger hatte in der Zeit von November 1985 bis Ende April/Mitte Mai 1986 im Stall des Beklagten Pferde, darunter die Zuchtstuten "Hallali" und "Alma", untergestellt. Am 23. April 1986 verfohlte die Stute "Rhapsodie" des Beklagten, wobei die Untersuchung einen Virusabort (Rhinopneumonitis Virus, abgekürzt RP-Virus) ergab. Im weiteren Verlauf des Jahres 1986 traten bei den Stuten des Klägers mehrfach Resorptionen ode Verfohlungen auf; die am 7. November 1986 durchgeführte Untersuchung eines Fetus und der Nachgeburt der Stute "Alma" ergab ebenfalls den Nachweis des RP-Virus, der zum Virusabort geführt hatte.
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