Autor: Emmert |
Auch im laufenden Mietverhältnis muss der Vermieter immer wieder Daten erheben, speichern und ggf. an Dritte, wie etwa Abrechnungsunternehmen, Handwerkerfirmen oder andere Mieter, weitergeben. So stellt bereits die Speicherung von Namen und Telefonnummer eines Mieters im Mobiltelefon des Vermieters eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 2 Abs. 1 DSGVO dar.7)
Gem. §
In der Praxis spielt dies etwa eine Rolle bei Beschwerden anderer Mieter über einen Mieter. Der betroffene Mieter kann hier nicht ohne weiteres vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, von wem die Beschwerden stammen.
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