AG Heidelberg, vom 12.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 26 C 439/09
Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden funktionierenden Systems gegen ein moderneres System zur Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwasser; Recht eines Vermieters zum Einbau eines Verbrauchserfassungssystem mit Funkübertragung der Messdaten; Erheblichkeit der Einhaltung des Ankündigungsverfahren durch den Vermieter für die Duldungspflicht des Mieters; Übernahme der Mietkosten des Verbraucherfassungsgerät durch einen Mieter; Vorliegen einer Duldungspflicht für einen Mieter hinsichtlich des Einbaus eines Funk-Verbrauchserfassungsgeräts für Kaltwasser
LG Heidelberg, Urteil vom 19.11.2010 - Aktenzeichen 5 S 34/10
DRsp Nr. 2013/11596
Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden funktionierenden Systems gegen ein moderneres System zur Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwasser; Recht eines Vermieters zum Einbau eines Verbrauchserfassungssystem mit Funkübertragung der Messdaten; Erheblichkeit der Einhaltung des Ankündigungsverfahren durch den Vermieter für die Duldungspflicht des Mieters; Übernahme der Mietkosten des Verbraucherfassungsgerät durch einen Mieter; Vorliegen einer Duldungspflicht für einen Mieter hinsichtlich des Einbaus eines Funk-Verbrauchserfassungsgeräts für Kaltwasser
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