KG Cottbus-Stadt - Teilurteil vom 28.10.1991 - 31-10 C 117/91,
Eigenbedarfkündigung bei angemessener wirtschaftlicher Verwertung im Beitrittsgebiet - Zusammenhang zwischen Wohnraum- und Gewerberaummiete - verfassungsrechtliche Bedenken - treuwidrige Berufung auf Kündigungsschutz bei erklärter Auszugsbereitschaft
BezirksG Cottbus, Urteil vom 02.04.1992 - Aktenzeichen 4 S 107/91
DRsp Nr. 2003/7095
Eigenbedarfkündigung bei angemessener wirtschaftlicher Verwertung im Beitrittsgebiet - Zusammenhang zwischen Wohnraum- und Gewerberaummiete - verfassungsrechtliche Bedenken - treuwidrige Berufung auf Kündigungsschutz bei erklärter Auszugsbereitschaft
1. Auch wenn der Wohnraummieter seinen Gewerbebetrieb sinnvoll nur ausüben kann, wenn er dazu den offenbar in seiner Privatwohnung vorhandenen Telefonanschluss auch gewerblich nutzen kann, vermag dies allein einen rechtlichen Zusammenhang zwischen Wohnraum- und Gewerberaummiete nicht zu begründen; für die rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens im Rahmen des § 301ZPO kommt es vielmehr allein darauf an, ob beide Mietverhältnisse eine Einheit bilden, sodass über das eine nicht ohne Rücksicht auf das andere entschieden werden kann.2. Ein Verständnis des Art. 232 § 2 Abs. 2EGBGB als ausnahmslosem Ausschluss der Eigenbedarfskündigung aus wirtschaftlichen Gründen begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken.
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