Die Berufung der Klägerin ist begründet und führt zur antragsgemäßen Verurteilung auch der Erstbeklagten.
I.
Zu Unrecht hat das Landgericht, soweit es streitig entschieden hat, die Klage abgewiesen. Die Beklagte zu 1 (künftig: Beklagte) haftet - gesamtschuldnerisch neben der vertraglich verpflichteten Zweitbeklagten - in Höhe der Abfindungssumme einschließlich Umzugskostenbeteiligung (insgesamt 20 000,00 DM) auf Schadensersatz.
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