OLG München - Urteil vom 13.08.1997
21 U 3128/97
Normen:
BGB §§ 95 1004 1027 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1998, 198
ZMR 1997, 586
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 6764/96

Eigentumsrechtliche Auswirkungen der Errichtung einer Bootshütte aufgrund einer Dienstbarkeit - Schadensumfang für den Dienstbarkeitsberechtigten bei Beseitigung

OLG München, Urteil vom 13.08.1997 - Aktenzeichen 21 U 3128/97

DRsp Nr. 1998/15019

Eigentumsrechtliche Auswirkungen der Errichtung einer Bootshütte aufgrund einer Dienstbarkeit - Schadensumfang für den Dienstbarkeitsberechtigten bei Beseitigung

»1. Zur Frage, welche Auswirkung auf das Eigentum an einer Bootshütte es hat, daß sie aufgrund einer altrechtlichen Dienstbarkeit errichtet wurde, die nach der Behauptung des Klägers unwiderruflich sein soll.2. Zur Frage eines Schadens des Dienstbarkeitsberechtigten, wenn eine in Ausübung der altrechtlichen Dienstbarkeit errichtete Bootshütte beseitigt wurde, diese Hütte aber wesentlicher Bestandteil des Grundstücks war.«

Normenkette:

BGB §§ 95 1004 1027 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Schadenersatz in Form des Wiederaufbaus einer Bootshütte über dem Tegernsee, die von der Beklagten beseitigt wurde und an der die Kläger Eigentum behaupten.

Hinsichtlich des Sachvortrages der Parteien zu den tatsächlichen Verhältnissen und den geäußerten Rechtsansichten wird auf den Tatbestand des Ersturteils Bezug genommen.

Die Kläger haben in der ersten Instanz beantragt: