A)
Die Kläger verlangen von dem Beklagten, Versorgungsleitungen von ihrer Versorgungseinrichtung zu trennen.
Mit Kaufvertrag vom 22.3.2005 erwarben die Kläger das Mehrfamilienhaus C-Straße 5 in C1. In dem Keller des Hauses befindet sich die Versorgungseinrichtung für Wärme und Warmwasser.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|