OLG Hamm - Beschluss vom 30.12.1992
30 REMiet 2/91
Normen:
MHG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 3 ;
Fundstellen:
DWW 1993, 40
MDR 1993, 444
MDR 1993, 639
NJW-RR 1993, 399
OLG Hamm, HdM Nr. 54
WuM 1993, 106
ZMR 1993, 161

Einbeziehung des Kostenaufwands für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung in ein Mieterhöhungsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.1992 - Aktenzeichen 30 REMiet 2/91

DRsp Nr. 1993/1933

Einbeziehung des Kostenaufwands für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung in ein Mieterhöhungsverfahren

»Bezieht der Vermieter den Kostenaufwand für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung dergestalt in ein Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG ein, daß er Anhebung der Miete auf die Vergleichsmiete nach dem Standart der durch die Modernisierung verbesserten Wohnung verlangt, so sind die an sich materiell-rechtlich nach § 3 MHG umlagefähigen Modernisierungskosten bei der Berechnung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG auszuklammern.«

Normenkette:

MHG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 3 ;

Gründe: