I.
Der Kläger fordert Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 6.963,95 EURO für die Nutzung eines in B. gelegenen Ladenlokals in den Monaten April 2000 bis Juli 2001. Der Beklagte bestritt die Mietforderung dem Grunde nach; hilfsweise rechnete er mit einem Anspruch auf Verwendungsersatz in Höhe von 4.963,20 EURO sowie mit dem Anspruch auf Rückerstattung der Kaution (1.601,37 EURO) auf. Das Landgericht verurteilte ihn antragsgemäß.
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