Eingeschriebener Brief als formularvertragliches Wirksamkeitserfordernis für die Kündigung eines (Geschäftsraum-)Mietvertrags
OLG Naumburg, Urteil vom 15.04.1999 - Aktenzeichen 7 U 94/98
DRsp Nr. 2004/1501
Eingeschriebener Brief als formularvertragliches Wirksamkeitserfordernis für die Kündigung eines (Geschäftsraum-)Mietvertrags
Eine Klausel in einem vom Vermieter vorformulierten Mietvertrag (hier: über Büroräume), die als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung des Vertrags die Übermittlung durch eingeschriebenen Brief vorsieht, ist gem. § 9 Abs. 1AGBG wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, wenn sie sich innerhalb der Vertragsbedingungen an einer unvermuteten Stelle befindet und dadurch die nachteilige Wirkung der Klausel verschleiert wird.