BVerfG - Beschluss vom 16.11.2007
1 BvR 2818/07
Normen:
UrhG § 54g ; GG Art. 13 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZUM 2008, 682

Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit von Kontrollbesuchen des Urhebers

BVerfG, Beschluss vom 16.11.2007 - Aktenzeichen 1 BvR 2818/07

DRsp Nr. 2007/23265

Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit von Kontrollbesuchen des Urhebers

Durch den Anspruch des Urhebers gegen den Betreiber von Vervielfältigungsgeräten auf Gestattung eines Kontrollbesuchs von Betriebs- und Geschäftsräumen wird nicht unmittelbar in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen.

Normenkette:

UrhG § 54g ; GG Art. 13 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde betrifft Urheberrecht. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Kontrollanspruch nach § 54g des Urheberrechtsgesetzes in der Fassung des Art. 1 Nr. 14 des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 31. Oktober 2007 (BGBl I S. 2516) (im Folgenden: § 54g UrhG n.F.). Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.