1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2009 -
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. April 2009 -
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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