Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß sie zur Untervermietung berechtigt und die vom Beklagten ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam ist.
Mit Vertrag vom 23.9.1993 mietete die Klägerin von dem Beklagten gewerbliche Räume zur Nutzung als Imbiß- oder Gaststätte für die Dauer von zunächst fünf Jahren.
Bei dem von den Parteien verwendeten Vertragsvordruck handelt es sich um einen im Schreibwarenhandel erhältlichen Formularsatz mit der Bezeichnung "Mietvertrag für gewerbliche Räume und Garagen". Er besteht im ursprünglichen Zustand aus einem Deckblatt mit Ausfüllhinweisen und drei durchpaginierten, beidseitig bedruckten Blättern, die jeweils mit einem selbstdurchschreibenden Doppel unterlegt und mit diesem durch eine perforierte Kopfleiste verbunden sind.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|