LG Hamburg - Urteil vom 16.11.2000
333 S 159/99
Normen:
BGB § 134 § 140 § 242 § 535 § 536 § 537 §§ 812 ff. ; MHG § 2 § 10 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)739b
ZMR 2001, 193

Einigung über eine Mieterhöhung unter Zugrundelegung einer unrichtigen (überhöhten) Wohnfläche - Rechtsfolgen, insbesondere Frage der Anpassung nach den Grundsätzen über das Fehlen bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage

LG Hamburg, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 333 S 159/99

DRsp Nr. 2004/1614

Einigung über eine Mieterhöhung unter Zugrundelegung einer unrichtigen (überhöhten) Wohnfläche - Rechtsfolgen, insbesondere Frage der Anpassung nach den Grundsätzen über das Fehlen bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage

Auch wenn die Wohnfläche, die in mehreren vom Mieter akzeptierten Mieterhöhungsverlangen angegeben worden ist, die tatsächliche Wohnfläche um etwas mehr als 10 % übersteigt, ist es nicht gerechtfertigt, in Anwendung der Grundsätze zum Wegfall bzw. Fehlen der Geschäftsgrundlage eine Anpassung schon erbrachter Leistungen des Mieters zuzulassen.

Normenkette:

BGB § 134 § 140 § 242 § 535 § 536 § 537 §§ 812 ff. ; MHG § 2 § 10 ;

Hinweise:

Anmerkung (zu beiden Entscheidungen) von Assessor Edwin Schläger, Düsseldorf, ZMR 2001, 194.

Fundstellen
DRsp I(133)739b
ZMR 2001, 193