OLG Koblenz - Urteil vom 17.09.1985
3 U 1623/83
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
WuM 1986, 282
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 11.10.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 179/83

Einkauf von Heizöl durch den Vermieter

OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.1985 - Aktenzeichen 3 U 1623/83

DRsp Nr. 2001/8477

Einkauf von Heizöl durch den Vermieter

Obliegt dem Vermieter mietvertraglich die Stellung der Zentralheizung und damit auch die Beschaffung des Heizöls, so hat er dabei nach Auftragsgrundsätzen auch die wohlverstandenen Belange des Mieters zu berücksichtigen. Insbesondere muss er also das Heizöl nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten einkaufen, grundsätzlich also die günstigen Sommerpreise sowie den bei Einkauf einer größeren Menge bestehenden Preisvorteil gegenüber mehrfachen Kleinkäufen ausnutzen.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Entscheidungsgründe:

Das Landgericht hat dem Kläger zu Unrecht für den hier streitigen Abrechnungszeitraum vom 1. August 1978 bis 26. November 1981 Heizölkosten in Höhe von 7.301,70 DM zugesprochen. Denn bei zutreffender rechtlicher Würdigung ist der Kläger für diesen Zeitraum bereits mit 502,92 DM überbezahlt.