Die Klägerinnen sind eine Erbengemeinschaft. Sie sind Eigentümer von in Hamburg gelegenen Grundstücken, die als Kleingartenanlage genutzt wurden.
Für das Streitjahr (1998) reichten sie eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ein und erklärten darin einen Verlust von 14.244,46 DM. Dieser Betrag setzte sich im Wesentlichen zusammen aus a. einer Rechnung des Rechtsanwalts Dr. A, der die Klägerinnen in einem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof vertreten hatte, dessen Streitgegenstand Pachtzahlungen aus den von den Klägerinnen geerbten Grundstücken bildeten, in Höhe von 6.493,10 DM b. Kosten für die Räumung des Grundstücks, das die Mieter ungeräumt verlassen hatten, in Höhe von 7.712,84 DM c. einer Rechnung der Landeshauptkasse in Höhe von 600 DM.
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