BFH - Urteil vom 09.07.2021
IX R 11/20
Normen:
FGO § 135 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 104
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 10.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2497/17

Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungWährend eines Revisionsverfahrens geänderter Verfahrensgegenstand

BFH, Urteil vom 09.07.2021 - Aktenzeichen IX R 11/20

DRsp Nr. 2021/18811

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Während eines Revisionsverfahrens geänderter Verfahrensgegenstand

NV: Eine Zahlung, welche von einem Bergbauunternehmen als Ersatz für an einer zum Privatvermögen gehörenden, vermieteten Immobilie festgestellte bergbaubedingte reparable Schäden geleistet wird, zählt —ebenso wie die Immobilie selbst— zur Vermögenssphäre. Die Ersatzleistung führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht nachweislich dazu dient, bei diesen Einkünften geltend gemachte Werbungskosten zu ersetzen. Lässt sich nicht aufklären, für welchen Aufwand das Bergbauunternehmen Ersatz geleistet hat, geht dies zu Lasten des Finanzamts.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10.12.2019 – 2 K 2497/17 E aufgehoben.