Einsparung von Heizenergie; Erläuterungspflicht; Begründung des Mieterhöhungsverlangens wegen Wärmedämm-Maßnahmen
KG, Beschluss vom 17.08.2000 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 6159/00
DRsp Nr. 2000/8259
Einsparung von Heizenergie; Erläuterungspflicht; Begründung des Mieterhöhungsverlangens wegen Wärmedämm-Maßnahmen
»Der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag nach § 3 Abs. 1MHG wegen Wärmedämmmaßnahmen geltend macht, muss in der Mieterhöhungserklärung nach § 3 Abs. 3MHG durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt.«