Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juli 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Antrag vom 7. Oktober 2004 über das Vermögen des D. S. (nachfolgend: Schuldner) am 5. Dezember 2005 eröffneten Insolvenzverfahren. Er macht gegenüber dem beklagten Land auf Vorsatzanfechtung gestützte Rückerstattungsansprüche geltend.
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