VG Stade, vom 27.09.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 110/90
OVG Lüneburg, vom 19.11.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 11 M 360/90
Einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung im Ausländerrercht
BVerfG, Beschluß vom 28.11.1991 - Aktenzeichen 2 BvR 68/91
DRsp Nr. 1996/6558
Einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung im Ausländerrercht
Bei der im Rahmen des Verfahrens auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung vorzunehmenden Abwägung können die Belange des Abzuschiebenden für den Fall, daß die von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde Erfolg haben würde, gegenüber den Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Falle der Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerde Vorrang haben.