BezirksG Dresden, vom 17.05.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 68/91
Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG
BVerfG, Beschluß vom 09.07.1991 - Aktenzeichen 1 BvR 986/91
DRsp Nr. 1993/36
Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG
Erweist sich die Verfassungsbeschwerde später als begründet, könnte sich die Rechtsposition des Beschwerdeführers in schwerwiegender Weise verschlechtern, da rechtlich nicht geklärt ist, ob § 5 Abs. 1 VermG der Rückübertragung des Grundstücks mit fertiggestelltem Bauwerk entgegensteht bzw die Durchsetzung des Rückübertragungsanspruches durch Verwendungsansprüche der Bauherren erschwert sein könnte, deren Nachteil lediglich in einer Verzögerung und möglicherweise damit verbundenen Verteuerung des Bauvorhabens besteht.