Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 16. März 2022 abgeändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen Ziff. 2 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 26. Oktober 2021 wird wiederhergestellt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
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