I.
Das Grundstück G. 102/102 a (Flurstücke a. und b.) wurde von der ehemaligen Eigentümerin, der R.mbH, entsprechend den Teilungserklärungen vom 8. März, 3. Mai und 20. Juni 1990 in zwei 500/1000 Miteigentumshälften aufgeteilt, "verbunden mit dem Sondereigentum an der aus Räumen im Erd- und Dachgeschoß des Hauses Nr. 1 bestehenden Doppelhaushälfte nebst allen Räumen im Kellergeschoß und mit zugeordneter Garage, sämtlich Nr. 1 des Aufteilungsplanes" bzw. "verbunden mit dem Sondereigentum an der aus Räumen im Erd- und Dachgeschoß des Hauses Nr. 2 bestehenden Doppelhaushälfte nebst allen Räumen im Kellergeschoß und mit zugeordneter Garage, sämtlich Nr. 2 des Aufteilungsplanes." Zudem wurden den Miteigentümern Sondernutzungsrechte für bestimmte Grundstücksflächen zugewiesen.
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