BGH - Urteil vom 12.10.2016
XII ZR 9/15
Normen:
BGB § 566 Abs. 1; BGB § 578;
Fundstellen:
DNotZ 2017, 277
MietRB 2017, 38
NJW 2016, 8
ZMR 2016, 2
ZMR 2017, 34
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 04.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 2381/12
OLG Dresden, vom 13.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 1072/14

Eintritt des Erwerbers eines gewerblich vermieteten Grundstücks in ein zwischen dem Veräußerer und dem Mieter vereinbartes Ankaufsrecht; Anspruch auf Feststellung des Erwerbs des Grundstücks ohne ein mietvertragliches Ankaufsrecht und ohne eine Kaufoption; Schutz des Mieters vor Verlust des Mietbesitzes durch Veräußerung

BGH, Urteil vom 12.10.2016 - Aktenzeichen XII ZR 9/15

DRsp Nr. 2016/18848

Eintritt des Erwerbers eines gewerblich vermieteten Grundstücks in ein zwischen dem Veräußerer und dem Mieter vereinbartes Ankaufsrecht; Anspruch auf Feststellung des Erwerbs des Grundstücks ohne ein mietvertragliches Ankaufsrecht und ohne eine Kaufoption; Schutz des Mieters vor Verlust des Mietbesitzes durch Veräußerung

Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Grundstücks tritt nicht kraft Gesetzes in ein zwischen dem Veräußerer und dem Mieter vereinbartes Ankaufsrecht ein (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Juli 2012 - XII ZR 22/11 - NJW 2012, 3032).

Tenor

Die Revision der Beklagten und der Streithelferin gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens werden der Beklagten auferlegt, mit Ausnahme der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten der Streithelferin, die diese selbst zu tragen hat.

Normenkette:

BGB § 566 Abs. 1; BGB § 578;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie aus einem zugunsten der Beklagten vereinbarten Ankaufsrecht nicht verpflichtet sei.