Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 28. Oktober 2010 aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 15. Juni 2010 im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als hinsichtlich der Klage zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist.
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