Einwendungen des Mieters bei vorzeitiger Ablehnung des Antritts des Mietverhältnisses
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.1994 - Aktenzeichen 10 U 88/93
DRsp Nr. 1995/1444
Einwendungen des Mieters bei vorzeitiger Ablehnung des Antritts des Mietverhältnisses
»Lehnt der Mieter es bereits vor Mietbeginn endgültig ab, das Mietverhältnis anzutreten, so kann er den Mietzinsansprüchen des Vermieters nicht mit Erfolg entgegensetzen, dieser habe die Fertigstellung des Mietobjekts nicht mehr weiterbetrieben.«