OLG Koblenz - Urteil vom 05.10.2004
3 U 391/04
Normen:
BGB § 662 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2005, 474
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 18.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 266/03

Einwendungen des Mieters eines Betriebsgrundstücks gegen über dem fremdnützigen Treuhänder

OLG Koblenz, Urteil vom 05.10.2004 - Aktenzeichen 3 U 391/04

DRsp Nr. 2005/20464

Einwendungen des Mieters eines Betriebsgrundstücks gegen über dem fremdnützigen Treuhänder

1. Hat eine GmbH ein Grundstück gemietet, dessen Eigentümer dieses in fremdnütziger Treuhand für den Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH verwaltet, so kann die GmbH dem Vermieter Einwendungen wegen Verletzung des Treuhandverhältnisses gegenüber dem Eigentümer nicht entgegen setzen. 2. Das gilt auch dann, wenn der treuhänderische Eigentümer und Vermieter sich gegenüber dem Treugeber zur Herabsetzung des Mietzinses verpflichtet hat und dieser Verpflichtung nicht nachkommt. 3. Gleiches gilt, wenn der Treugeber, d.h. der Gesellschafter - Geschäftsführer sich gegenüber der GmbH verpflichtet hat, auf eine Herabsetzung des Mietzinses hinzuwirken.

Normenkette:

BGB § 662 ;

Gründe:

I. Die Klägerin, die ein gewerblich genutztes Grundstück an die Beklagte vermietet hat, verlangt mit ihrer Klage die Feststellung, dass die Beklagte nicht berechtigt sei, die Zahlung des Mietzinses der Höhe nach von der Zahlung bestimmter Finanzierungskosten abhängig zu machen, und dass die Beklagte zur Erstattung von Versicherungsbeiträgen verpflichtet sei.