BGH - Urteil vom 29.01.1993
V ZR 160/91
Normen:
BGB § 347, § 989, § 252 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 Wiederbeschaffung 2
BGHR BGB § 989 Gewinnentgang 1
LM H. 8/93 § 347 BGB Nr. 13
MDR 1993, 1078
NJW-RR 1993, 626
WM 1993, 1155
WM 1993, 1156

Entgangener Gewinn bei Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten

BGH, Urteil vom 29.01.1993 - Aktenzeichen V ZR 160/91

DRsp Nr. 1993/119

Entgangener Gewinn bei Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten

Der Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten erfaßt auch den Gewinn, der ihm infolge des Unvermögens des Rückgewährpflichtigen entgeht, die Sache an ihn herauszugeben (hier: Nichtzuteilung einer Milch-Referenzmenge nach Weiterveräußerung gekauften Viehs).

Normenkette:

BGB § 347, § 989, § 252 ;

Tatbestand:

Mit notariellem Vertrag vom 23. Dezember 1980 verkauften die Beklagten dem Kläger ein Hofgrundstück und eine Reihe weiterer landwirtschaftlich genutzter Grundstücke (insgesamt ca. 18 ha), zum Hof gehörige Einrichtungen wie Milchkammer mit Melk- und Kühlanlage sowie die vorhandene Milchviehherde. Zugleich wurde vereinbart, daß der Kläger in die Verträge über ca. 37 ha Pachtland eintrete; die Zustimmung der Verpächter hierzu lag bereits vor. Der Kaufpreis betrug 950.000 DM, wovon ca. 500.000 DM bar zu erbringen waren. Einen Teil der auf dem Hof befindlichen Maschinen und Geräte kaufte der Kläger nach Auflassung der Grundstücke durch privatschriftlichen Vertrag vom 19. März 1981 für 70.000 DM.