I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Der Verwalter lud mit Schreiben vom 6.11.2001 zu einer Eigentümerversammlung am 15.11.2001 ein. Im Einladungsschreiben war zur Tagesordnung unter anderem angegeben: "TOP 04: Verwalterbestellung zum 01.01.2002". Die Wohnungseigentümer beschlossen unter anderem, den Verwalter für das Wirtschaftsjahr 2000 zu entlasten (TOP 3) und ihn für die Zeit vom 1.1.2002 bis 31.12.2004 zum Verwalter wieder zu bestellen (TOP 4). Dabei wurde unter TOP 4 auch beschlossen, dass der Verwalter für die von einzelnen Eigentümern gewünschte Erstellung von Kopien aus den Verwaltungsunterlagen pro DIN-A 4-Kopie 0,50 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhält.
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