Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I - 13. Zivilkammer - vom 27. Oktober 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als dort in Höhe eines Betrags von 924 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2015 zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist.
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