Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20. Februar 2020 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 Prozent und die Beklagte zu 22 Prozent. Die Kosten des zweitinstanzlichen Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 63 Prozent und die Beklagte zu 37 Prozent.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten mit der Berufung zuletzt noch um die Zahlung von Urlaubsgeld und widerklagend um die Zahlung eines Geldbetrags wegen - vermeintlich - übermäßiger Privatnutzung eines Dienstwagens.
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