BGH - Urteil vom 11.07.2012
IV ZR 164/11
Normen:
VVG a.F. § 12 Abs. 1; BGB § 305 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WM 2012, 1582
WM 2019, 381
ZIP 2012, 1674
r+s 2013, 297
r+s 2014, 385
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 222/09
OLG Stuttgart, vom 25.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 152/10

Erfüllungsansprüche bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung (Wealthmaster Noble) durch im Versicherungsschein vorbehaltslos vorgesehene regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - Aktenzeichen IV ZR 164/11

DRsp Nr. 2012/15688

Erfüllungsansprüche bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung (Wealthmaster Noble") durch im Versicherungsschein vorbehaltslos vorgesehene regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages

1. Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.2. Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.