1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 24. Juni 2009 -
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ab dem 1. November 2006 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Ausnahme der Beihilfevorschriften anzuwenden ist.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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