1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 -
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 -
2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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