1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Oktober 2009 -
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 13. August 2008 -
2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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