Ergänzende Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich des Mietzinses
OLG Hamm, Urteil vom 11.12.1992 - Aktenzeichen 7 U 96/92
DRsp Nr. 2006/6410
Ergänzende Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich des Mietzinses
»Zum Anspruch auf Mietzinsänderung, wenn im Vertrag der Mietzins ausdrücklich nur für einen Teil der Vertragslaufzeit "fest" vereinbart ist und eine Regelung für die Folgezeit fehlt (ergänzende Vertragsauslegung im Einzelfall).«