BAG - Urteil vom 15.06.2011
4 AZR 665/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 151;
Fundstellen:
BB 2012, 116
DB 2011, 2665
NZA 2012, 880
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 02.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 83/08
ArbG Hamburg, vom 14.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 420/07

Ergänzende Vertragsauslegung bei einer einzelvertraglichen [statischen] Verweisungsklausel auf die dem BAT zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungs-Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung

BAG, Urteil vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 665/09

DRsp Nr. 2011/18864

Ergänzende Vertragsauslegung bei einer einzelvertraglichen [statischen] Verweisungsklausel auf die dem BAT "zugehörigen Vergütungs- und Sonderzahlungs-Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung"

1. Eine die ergänzende Vertragsauslegung erforderlich machende Regelungslücke liegt vor, wenn eine tatsächlich nicht mitgedachte Entwicklung der tariflichen Verhältnisse festzustellen ist. 2. Sollte das Arbeitsverhältnis in seiner Entwicklung an diejenigen Vergütungsregelungen gebunden werden, die für die Arbeitnehmer gelten, die normativ von den in Bezug genommenen Tarifverträgen erfasst werden, lag eine Regelungslücke im Arbeitsvertrag der Parteien spätestens dann vor, als eine Ersetzung des BAT durch den TV-L für den Bereich der TdL erfolgte und Vergütungstarifverträge zum BAT im Bereich der TdL nicht mehr abgeschlossen wurden. 3. Eine derartige nachträglich entstandene Vertragslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend zu schließen, dass für das Arbeitsverhältnis der Parteien die dynamische Anbindung an die Vergütungsregelungen des öffentlichen Dienstes der Länder auf die entsprechenden Folgeregelungen erstreckt werden, auch wenn diese sich nicht mehr auf den BAT, sondern auf den TV-L beziehen.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. April 2009 - - wird zurückgewiesen.